Bus

Wir sind ein inhabergeführtes Busunternehmen in der 3. Generation und blicken somit auf über 80 Jahre Firmengeschichte in der Personenbeförderung zurück.

Seit vielen Jahren sind wir Partner der MVG und der BRS. Die sichere Personenbeförderung ist eine Aufgabe, die wir sehr ernst nehmen. Zuverlässigkeit und eine moderne Linienbusflotte sind für uns selbstverständlich.

 

Mietbus „Der Bereich ruht derzeit Corona bedingt“

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Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr (AGB – Mietomnibus)

Falls hier nicht anders vereinbart gelten die jeweiligen aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen des BDO (Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V.)

§ 1
Bei der Verlegung der Abfahrts- bzw. Rückkehrzeiten, sowie Änderung des Zielortes durch den Besteller (Kunden) behalten wir uns vor, den Reisepreis erneut zu berechnen. In diesem Falle liegt eine erneute Anfrage des Kunden vor. Ebenso müssen wir und vorbehalten, den Beförderungsvertrag bei Undurchführbarkeit von uns aus lastenfrei zu kündigen. – Sollte sich die vereinbarte Rückkehr (am Heimatort des Kunden) verzögern, so werden pro angefangene / überzogene Stunde 45,00 Euro zusätzlich in Anrechnung gebracht. Hierin sind keine Störungen (Stau, defekter Fahrzeug) einbezogen.

§ 2
Falls im Beförderungsvertrag Freikilometer am Ort vereinbart werden, so können diese im Falle der Nichtausnutzung nicht ausgezahlt der verrechnet werden. Sollten Freikilomter am Ort überschritten werden, so werden pro gefahrenem Kilometer 1,50 Euro nachträglich berechnet. Der vorgenannte Kilometerpreis gilt ebenso bei Fahrten, die vor Ort fallweise nötig werden und nicht vor Fahrtantritt vereinbart waren. Falls Fahrten in die Ruhezeit des Fahrers fallen sollten so sind diese von uns lastenfrei abzulehnen.

§ 3
Bei Mehrtagesfahrten gehen die Kosten der Übernachtung des / der Fahrer zu Lasten der Gruppe in Hotels /Pensionen in EZ oder DZ in Halbpension.

§ 4
Bei besonders starker Verschmutzung im Innenraum wird eine Reinigungspauschale von 150,00 Euro berechnet.

§ 5
Es können nicht ohne weiteres mehr Personen befördert werden, als Sitzplätze vorhanden sind. Hier erlischt der Versicherungsschutz.

§ 6
Der Beförderungsvertrag beinhaltet die Beförderung auf dem schnellsten Weg bei Hin- und Rückfahrt. Der Streckenverlauf kann vom Fahrer bestimmt werden, wenn fahrtechnische oder die Sicherheit betreffende Änderungen dies notwendig erscheinen lassen.

§ 7
Beim Transport von Fahrrädern wird keine Haftung übernommen. Sie müssen von der Gruppe selbst geladen und gesichert werden.

§ 8
Die Kosten für Reiseleitung, Eintritte, Maut, Straßen- und Parkgebühren gehen zu Lasten der Gruppe.

§ 9
Stornierungen nehmen wir nur schriftlich entgegen.
Stornierungskosten:

  • bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 10 % des Reisepreises
  • ab 29 Tage bis 11 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 25 % des Reisepreises
  • ab 11 Tage bis 1 Tag vor dem geplanten Fahrtantritt: 50 % des Reisepreises.

Bei Nichterscheinen am Abreisetag= 100 % des Reisepreises.

§ 10
Wir behalten uns vor Subunternehmer anzumieten.

Sollten wir einen Subunternehmer anmieten, so entsteht zwischen der Fa. Wilh. Sauer GmbH & Co. KG und dem Kunden zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis. Für die Einhaltung der gesetzlichen Beförderungs-, Rechts- und Sicherheitsbestimmungen ist das jeweilige Busunternehmen selbst verantwortlich. Die Wilh. Sauer GmbH & Co. KG übernimmt hierfür keine Haftung. Die Wilh. Sauer GmbH & Co. KG tritt in diesen Fällen nur als Vermittler auf.