Allgemeine Bedingungen für die Ausgabe von Tankkarten

1. 
Die Tank-Netz-Karte(n) bleibt / bleiben Eigentum des Kartenausgebers. Die Karte(n) ist / sind nicht übertragbar. Der Verlust, unsachgemäßer Handhabung oder die missbräuchliche Handhabung der Karte(n) sowie Änderungen der Anschrift und der Kontoverbindung sind dem Kartenausgeber unverzüglich anzuzeigen.

2.
Bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber gegenüber dem Kartenausgeber in voller Höhe für alle möglichen Schäden. Es ist bei Diebstahl Strafanzeige durch den Karteninhaber zu erstatten.
Der Karteninhaber haftet nach Eingang der Verlustanzeige nicht für Schäden, die nach diesem Zeitpunkt durch missbräuchliche Verfügungen unter Verwendung der Kreditkarte entstehen. Die Verlustanzeige hat innerhalb der Geschäftszeiten Mo.-Fr. 8.00 – 16.00 in schriftlicher Form zu erfolgen.

3.   
Für den Warenbezug sind die Tankkarte und die persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder auch Geheimcode erforderlich. Die persönliche PIN muss jedem Dritten gegenüber geheim gehalten werden. Sie darf insbesondere nicht auf der Tankkarte notiert, oder zusammen mit der Karte aufbewahrt werden, auch nicht in verschlüsselter Form. Denn jede Person, die im Besitz der Tankkarte ist und die PIN kennt, hat die Möglichkeit, auch zusammen mit PIN und Kreditkarte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen, mit der Folge, dass die unter der Tankkarte/Geheimcode (PIN) registrierten Bezüge und die daraus entstehenden Belastungen vom Karteninhaber im vollen Umfang bis zur Verlustmeldung übernommen werden.

Der Karteninhaber trägt alle Folgen der Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen. Das von uns eingeräumte Tank-, Liter-, Mengen und / oder Kredit-Limit ist für den Karteninhaber verbindlich.

4.  
Der Karteninhaber beauftragt und ermächtigt den Kartenausgeber, alle unter Verwendung der Tankkarte begründeten Forderungen mittels Bankeinzug zu begleichen. Die hierfür notwendige Kontendeckung für den Rechnungsbetrag ist zu gewährleisten. Bei Rücklastschriften sowie bei Kreditüberschreitungen, ganz gleich aus welchen Gründen, erfolgt automatisch eine Liefersperre / Kartensperre und Berechnung der auflaufen- den Bank- und Bearbeitungsgebühren.
Einwendungen gegen Abrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum geltend zu machen. Die Rechnungslegung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, je Dekade des laufenden Monats. Je Rechnungssatz wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,35 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Sollte eine Rechnungslegung per E-Mail erfolgen, so entfällt die Bearbeitungsgebühr.

5.  
Für die Tankkarte wird keine  Kartenschutzgebühr erhoben.

6.     
Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass ggfs. eine Kredit-Auskunft über ihn eingeholt wird. Der Kartenausgeber ist berechtigt sich im Rahmen des Tankkartenvertrages zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen oder zur Einforderung der vom Karteninhaber zur erbringenden Leistung geeigneter Dritter zu bedienen. Die Daten des Karteninhabers werden diesen Dritten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

7.  
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Tankvorgang keine Beschädigungen an der Tankanlage entstehen. Insbesondere das Verschütten von Kraftstoffen sollte vermieden werden. Sollte dennoch Kraftstoff auslaufen, ist der Kartenausgebers unter der bekannten Telefonnummer 02373- 9689-0 oder die Tank-Netz Deutschland GmbH unter 0800 3131333 unverzüglich zu informieren. Für Schäden, welche an der Tankanlage oder an den dazugehörigen Apparaten durch fahrlässiges oder vorsätz­liches Verhalten des Karteninhabers, seines Beauftragten oder Angehörigen entstehen, haftet der Karteninhaber in vollem Umfang. Der Karteninhaber hat Kenntnis davon, dass grundsätzlich das Rauchen sowie offenes Feuer auf jedem Tankstellengelände verboten ist. Wir befassen uns in erster Linie mit Schwerverkehr deshalb:   Eltern haften für Ihre Kinder!  Lassen Sie Ihre Kinder während der Tankung niemals unbeaufsichtigt!

8. 
Die dem TND-Netz zugehörigen Vertragsunternehmen sind vertraglich verpflichtet, die jeweilige Tankkarte zu akzeptieren. Wenn dies im Einzelfall nicht geschehen sollte, haftet TND/Kartenausgeber nur, wenn TND/Kartenausgeber grobes Verschulden zur Last fällt. TND/Kartenausgeber kann nicht garantieren, dass alle von den Karteninhabern angefahrenen Tankstationen immer voll funktionstüchtig sind und ein Einsatz der Tankkarte immer möglich ist. Für technische Ausfälle von Tankkarten und/oder Tankanlagen haftet TND/Kartenausgeber nicht. Sobald TND/Kartenausgeber technische Ausfälle bekannt werden, bemühen wir uns umgehend, die Ausfälle zu beheben. Der Ausschluss oder die Beschränkung unserer Haftung gilt auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Desweiteren kann es zu kurzfristigen Störungen kommen, wenn die Vorratsbehälter befüllt werden.

9.   
Es werden Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen schriftlich bekannt gegeben. Diese gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb von 21 Tagen schriftlich widerspricht.

10.  Kartensperre, Kündigung und Herausgabe
Der Kartenausgeber kann jederzeit die Benutzung der Tankkarte untersagen, die Geschäftsbeziehung beenden oder die Tankkarte bei den Akzeptanzstellen sperren. Der Kunde wird vor Vollzug einer dieser Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist benachrichtigt. Der Kunde kann die Geschäftsbeziehung jederzeit beenden und die Tankarten zurückgeben. Nach Untersagung der Nutzung, Beendigung der Geschäftsbeziehung und / oder Sperre sind die Tankkarten unverzüglich an den Kartenausgeber zurückzugeben. Die Tankkarten sind ebenfalls zurückzugeben, wenn sich der Firmenname ändert oder das Fahrzeug verkauft bzw. stillgelegt ist. Eine Änderung des polizeilichen Kennzeichens ist unverzüglich anzuzeigen.

AGB Stand: 29. April  2009